Aktuelles

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    Mitteilungsblatt 11/2025 vom 30. Mai 2025
    Mitteilung vom
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    Öffentliche Auflage Bauprojekt Kreisel Villigerfeld/Knoten Zurzacherstrasse
    Mitteilung vom

    Kreisel Villigerfeld/Knoten Zurzacherstrasse - öffentliche Auflage

    Zwischen dem Villigerfeld und der Zurzacherstrasse wird die Anbindung der Kantonsstrasse K287 an die K112 (Zurzacherstrasse) neu gestaltet. Auf dem Villigerfeld ist ein Kreisel vorgesehen und die K287 wird mit einem Knoten rechtwinklig an die K112 geführt. Die bestehenden Kantonsstrassen werden teilweise zurückgebaut. Zwischen dem neuen Knoten und dem Gebiet Steirenni wird neu eine separate Busspur geplant und der kantonale Radweg wird ausgebaut. Die Massnahmen sind ein wichtiger Teil im Verkehrsmanagement-Konzept Brugg Regio und ermöglichen die Verkehrs­steuerung und ÖV-Bevorzugung.

    Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 2. Juni bis 2. Juli 2025, bei den Gemeindeverwaltungen Villigen und Rüfenach öffentlich auf und sind während den Öffnungszeiten einsehbar. Zudem sind die Unterlagen auch online abrufbar: www.ag.ch/auflage-strassenprojekte

    Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungs­verfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

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    Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Pfingsten
    Mitteilung vom

    Die Gemeindeverwaltung bleibt von Donnerstag, 5. Juni 2025, ab 11.30 Uhr, bis und mit Pfingstmontag, 9. Juni 2025, geschlossen. In dringenden Fällen (Todesfall) erreichen Sie die Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 056 297 86 07. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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    Baugesuch von Elisabeth Meyer
    Mitteilung vom

    Bauherrin

    Elisabeth Meyer

    Bauobjekt:

    Ersatz Steingarten durch Stützmauer

    Parzelle

    Nr. 722, Alte Gasse 2

    Zone

    W2

    Zustimmung

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    Beschreibung

    Das Baugesuch liegt vom 17. Mai 2025 bis 16. Juni 2025 bei der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Rüfenach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.

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    Mitteilungsblatt 10/2025 vom 16. Mai 2025
    Mitteilung vom
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    Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt
    Mitteilung vom

    Die Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt von Mittwoch, 28. Mai 2025, ab 11.30 Uhr, bis und mit Sonntag, 1. Juni 2025, geschlossen. In dringenden Fällen (Todesfall) erreichen Sie die Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 056 297 86 07. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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    Asiatische Hornisse
    Mitteilung vom

    Asiatische Hornisse

    In der Gemeinde Villigen wurden 2024 Funde von Asiatischen Hornissen festgestellt.  Ein Nest der Asiatischen Hornisse wurde entfernt. Bereits wurde auch dieses Jahr ein Fund einer Asiatischen Hornisse gemeldet und es ist davon auszugehen, dass vermehrt Asiatische Hornissen in unserer Region vorkommen werden.

    Die Asiatische Hornisse ist eine invasive, gebietsfremde Hornisse, die sich sehr schnell in der Schweiz verbreitet. Seit 2022 verbreitet sie sich auch im Kanton Aargau. Asiatische Hornissen benötigen viel Nahrung, um ihre Brut zu füttern. Dadurch bedrohen sie einheimische Insekten, darunter Wild- und Honigbienen. Bisher wird die Problematik der Asiatischen Hornisse vor allem an den Bienenständen sichtbar. Je mehr sie sich verbreitet, desto mehr wird sie auch im Siedlungsgebiet Nester bauen. Die Stiche der Asiatischen Hornissen sind sehr schmerzhaft, für den Menschen aber nicht gefährlicher als die Stiche der einheimischen Europäischen Hornisse, ausser für Allergikerinnen und Allergiker. Je mehr Nester es jedoch in den Siedlungsgebieten geben wird, desto mehr wird es zu Stichen kommen. Zudem kann die Asiatische Hornisse durch Frass an reifen Früchten im Herbst auch Schäden im Obst- und Weinbau verursachen.

    Die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse kann nicht mehr verhindert werden. Um die Ausbreitung jedoch zu verlangsamen, ist bisher die Vernichtung der Nester die wirksamste Bekämpfungsmethode. Damit die Nester gefunden werden können, sind wir auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Jetzt im Frühling bauen die Asiatischen Hornissen Primärnester, die vor allem im Siedlungsgebiet an wettergeschützten Orten zu finden sind. Im Sommer und Herbst zügelt das Hornissenvolk aus Platzgründen meistens in ein Sekundärnest, das hoch oben in Baumkronen gebaut wird.

    Wenn Sie eine verdächtige Hornisse oder ein Nest sichten, gehen Sie wie folgt vor:

    • Halten Sie Abstand. Hornissen verteidigen das Nest aggressiv.
    • Machen Sie ein Foto oder Video.
    • Melden Sie verdächtige Hornissen oder Nester auf der nationalen Meldeplattform www.asiatischehornisse.ch.
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    Baugesuch (Umnutzung) vom Kant. Sozialdienst, Unterabteilung Asyl
    Mitteilung vom

    Bauherr

    Kanton Aargau, Kantonaler Sozialdienst, Unterabteilung Asyl, Aarau

    Bauobjekt:

    Umnutzung in Asylunterkunft

    Parzelle

    Nr. 191, Heinrich Meyer-Weg 1-4

    Zone

    OeB


    Beschreibung

    Das Baugesuch liegt vom 3. Mai 2025 bis 2. Juni 2025 bei der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Rüfenach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.

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    Mitteilungsblatt 9/2025 vom 2. Mai 2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt 8/2025 vom 22. April 2025
    Mitteilung vom