Aktuelles

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    Ausgabe vom 2. Oktober2026
    Mitteilung vom
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    Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Waldgebiet Rüfenach
    Mitteilung vom

    Aufgrund der anhaltenden extremen Trockenheit besteht derzeit eine sehr grosse Waldbrandgefahr. Da auch für die nächsten Tage kein Regen erwartet wird, gilt im gesamten Waldgebiet der Gemeinde Rüfenach ab Montag, 28. September 2026, 17.00 Uhr, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.

    Das Verbot beinhaltet insbesondere:

    • das Entfachen jeglicher Feuer im gesamten Waldgebiet der Gemeinde Rüfenach
    • die Benutzung von Feuerstellen, auch von befestigten Feuerstellen
    • die Verwendung von Kohlegrills im betroffenen Waldgebiet
    • das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen
    • das Wegwerfen von Streichhölzern und Raucherwaren im Freien

    Die Bevölkerung wird gebeten, das Feuer- und Feuerwerksverbot konsequent zu beachten und damit zur Verhinderung von Waldbränden beizutragen.

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    Baugesuch von Juraj Krempasky
    Mitteilung vom

    Bauherr

    Juraj Krempasky

    Bauobjekt:

    PV-Anlage

    Parzelle

    Nr. 337, Oberdorfstrasse 9

    Zone

    Dorfzone

    Zustimmung

    keine


    Beschreibung

    Das Baugesuch liegt vom 19. September 2026 bis 19. Oktober 2026 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Rüfenach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.

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    Ausgabe vom 18. September 2026
    Mitteilung vom
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    Reduktion der Waldbrandgefahrenstufe auf Stufe 3 von 5 per 16.09.2026, 12.00 Uhr
    Mitteilung vom

    Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf.

    Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des bedingten Feuerverbots nicht mehr notwendig.

    Es gilt weiterhin Vorsicht im Umgang mit Feuer.

    • Insbesondere ist das Feuer in Feuerstellen im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zu Waldrand 50 Meter) im gesamten Gebiet des Kantons Aargau weiterhin verboten.

     

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    Baugesuch von Meister Daniel & Menconi Therese
    Mitteilung vom

    Bauherr

    Meister Daniel und Menconi Therese

    Bauobjekt:

    Bau einer Photovoltaikanlage Aufdach

    Parzelle

    Nr. 868, Bodenacherweg 10

    Zone

    Dorfzone

    Zustimmung

    keine


    Beschreibung

    Das Baugesuch liegt vom 5. September 2026 bis 5. Oktober 2026 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Rüfenach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.

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    Mitteilungsblatt 16/2026 vom 4. September 2026
    Mitteilung vom
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    Reduktion der Waldbrandgefahrenstufe auf Stufe 4 von 5 per 27.08.2026, 12.00 Uhr
    Mitteilung vom

    Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 4 von 5 gesenkt (grosse Waldbrandgefahr). Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Donnerstag, 27. August 2026, 12.00 Uhr, ein bedingtes Feuerverbot im Wald und am Waldrand (50 m).

    Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf - wenn auch auf tiefem Niveau. Die Wetterprognose für die kommenden Tage ist noch von grosser Unsicherheit geprägt. Im Wald gibt es aufgrund des verfrühten Laubfalls eine aussergewöhnlich grosse Menge an Brandgut.

    Aus diesem Grund gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot:

    • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
    • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland das Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.

     

    Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

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    Mitteilungsblatt 15/2026 vom 21. August 2026
    Mitteilung vom
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    Open Air Kino, Familienverein Rüfenach
    Mitteilung vom

    Am Samstag, 5. September 2026, veranstaltet der Familienverein Rüfenach das Open Air Kino, das bei jeder Witterung durchgeführt wird. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite des Familienvereins Rüfenach.

    Plakat Open Air Kino