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Reduktion der Waldbrandgefahrenstufe auf Stufe 4 von 5 per 27.08.2026, 12.00 Uhr
Mitteilung vomDie Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 4 von 5 gesenkt (grosse Waldbrandgefahr). Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Donnerstag, 27. August 2026, 12.00 Uhr, ein bedingtes Feuerverbot im Wald und am Waldrand (50 m).
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf - wenn auch auf tiefem Niveau. Die Wetterprognose für die kommenden Tage ist noch von grosser Unsicherheit geprägt. Im Wald gibt es aufgrund des verfrühten Laubfalls eine aussergewöhnlich grosse Menge an Brandgut.
Aus diesem Grund gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot:
- Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
- Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland das Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.
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Mitteilungsblatt 15/2026 vom 21. August 2026
Mitteilung vom -
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Open Air Kino, Familienverein Rüfenach
Mitteilung vomAm Samstag, 5. September 2026, veranstaltet der Familienverein Rüfenach das Open Air Kino, das bei jeder Witterung durchgeführt wird. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite des Familienvereins Rüfenach.
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Offene Stelle als Gemeindeschreiber/in 60 - 80 %
Mitteilung vomDa sich unsere bisherige Gemeindeschreiberin beruflich neu orientiert, suchen wir per 1. Januar 2027 oder nach Vereinbarung eine engagierte Persönlichkeit als
Gemeindeschreiber/in 60 - 80 %
der/die Freude daran hat, Verantwortung zu übernehmen, mitzudenken und unsere Gemeinde aktiv mitzugestalten.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Stelleninserat.
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Eröffnung Gschichtliweg Rüfenach am 16.08.2026
Mitteilung vom
Auf dem ungefähr drei Kilometer langen Rundweg, der auch gut mit Kinderwagen machbar ist, wird mithilfe von QR-Codes eine Geschichte erzählt. Hier finden Sie den Wegbeschrieb. Die dazugehörige Karte kann über diesen Link auch online betrachtet werden.
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Mitteilungsblatt 14/2026 vom 7. August 2026
Mitteilung vom -
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Strassensperrungen am 09.08.2026 infolge slowUp Brugg Regio
Mitteilung vomStrassensperrungen infolge slowUp Brugg Regio
Am Sonntag, 9. August 2026, findet der slowUp Brugg Regio statt. Zwischen 09.30 Uhr und 17.30 Uhr werden verschiedene Strassenabschnitte in Rüfenach für den motorisierten Verkehr gesperrt sein:
- Hauptstrasse zwischen Riniken und der Abzweigung Reinerstrasse
- Reinerstrasse zwischen dem Stopp zur Hauptstrasse und der Abzweigung Birkenweg
- Birkenweg auf ganzer Länge
- Breitiweg zwischen Einmündung Birkenweg und Einmündung Schulweg
- Radweg Richtung Villigen zwischen Liegenschaft Schulweg 12 und Kantonsstrasse K 287
- Kantonsstrasse K 287 zwischen Einmündung Remigerstrasse (260 m östlich von Zoo Hasel) und
Einmündung in Kantonsstrasse K 112 Zurzacherstrasse - Steinbruchstrasse (Lauffohr) auf ganzer Länge

Link zur Karte: www.map.geo.admin.ch
Während der Sperrzeit ist keine Zu- oder Wegfahrt mit motorisierten Fahrzeugen (z. B. Personenwagen, Motorräder, Lastwagen) zu Grundstücken entlang der Strecke möglich. Ausweichparkplätze stehen bei der Schulanlage und der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Die slowUp-Route kann nicht mit motorisierten Fahrzeugen gekreuzt werden, wodurch Zu- und Wegfahrten für Vorderrein, Hinterrein und einen Grossteil des Ortsteils Rüfenach am 9. August 2026 zwischen 09.30 Uhr und 17.30 Uhr lediglich über die Sommerhaldenstrasse in Lauffohr erfolgen können. Die Postauto-Linie 374 zwischen Mönthal und Brugg verkehrt normal.
Bitte planen Sie Ihre Mobilität am 9. August 2026 entsprechend. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Tanja Hallauer (Streckenverantwortliche, tanja.hallauer@ruefenach.ch oder 056 297 86 12) oder an Melanie Kappert (Streckensicherung Feuerwehr Geissberg, verkehr@feuerwehr-geissberg.ch).
Weitere Informationen finden Sie unter www.slowup.ch/brugg-regio.Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Verständnis und Ihrer Mitwirkung diesen Grossanlass ermöglichen.
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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot ab 28.07.2026, 12.00 Uhr (Gefahrenstufe 5 von 5)
Mitteilung vomDie Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 5 von 5 erhöht (sehr grosse Waldbrandgefahr). Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit verboten.
Das Verbot ist notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Brandgefahr weiter erhöht hat. Es bleibt bis auf Widerruf in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. (Nachtrag: Per 27.08.2026, 12.00 Uhr, senkte der Kanton die Gefahrenstufe auf Stufe 4 (grosse Waldbrandgefahr. Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung vom 27.08.2026)
Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
- Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
- Kein Abbrennen von Feuerwerk, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches).
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange man auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achtet.
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.
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Mitteilungsblatt 13/2026 vom 23. Juli 2026
Mitteilung vom -
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Mitteilungsblatt 12/2026 vom 10. Juli 2026
Mitteilung vom