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Mitteilungsblatt 10/2025 vom 16. Mai 2025
Mitteilung vom -
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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt
Mitteilung vomDie Gemeindeverwaltung bleibt über Auffahrt von Mittwoch, 28. Mai 2025, ab 11.30 Uhr, bis und mit Sonntag, 1. Juni 2025, geschlossen. In dringenden Fällen (Todesfall) erreichen Sie die Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 056 297 86 07. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Asiatische Hornisse
Mitteilung vomAsiatische Hornisse
In der Gemeinde Villigen wurden 2024 Funde von Asiatischen Hornissen festgestellt. Ein Nest der Asiatischen Hornisse wurde entfernt. Bereits wurde auch dieses Jahr ein Fund einer Asiatischen Hornisse gemeldet und es ist davon auszugehen, dass vermehrt Asiatische Hornissen in unserer Region vorkommen werden.
Die Asiatische Hornisse ist eine invasive, gebietsfremde Hornisse, die sich sehr schnell in der Schweiz verbreitet. Seit 2022 verbreitet sie sich auch im Kanton Aargau. Asiatische Hornissen benötigen viel Nahrung, um ihre Brut zu füttern. Dadurch bedrohen sie einheimische Insekten, darunter Wild- und Honigbienen. Bisher wird die Problematik der Asiatischen Hornisse vor allem an den Bienenständen sichtbar. Je mehr sie sich verbreitet, desto mehr wird sie auch im Siedlungsgebiet Nester bauen. Die Stiche der Asiatischen Hornissen sind sehr schmerzhaft, für den Menschen aber nicht gefährlicher als die Stiche der einheimischen Europäischen Hornisse, ausser für Allergikerinnen und Allergiker. Je mehr Nester es jedoch in den Siedlungsgebieten geben wird, desto mehr wird es zu Stichen kommen. Zudem kann die Asiatische Hornisse durch Frass an reifen Früchten im Herbst auch Schäden im Obst- und Weinbau verursachen.
Die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse kann nicht mehr verhindert werden. Um die Ausbreitung jedoch zu verlangsamen, ist bisher die Vernichtung der Nester die wirksamste Bekämpfungsmethode. Damit die Nester gefunden werden können, sind wir auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Jetzt im Frühling bauen die Asiatischen Hornissen Primärnester, die vor allem im Siedlungsgebiet an wettergeschützten Orten zu finden sind. Im Sommer und Herbst zügelt das Hornissenvolk aus Platzgründen meistens in ein Sekundärnest, das hoch oben in Baumkronen gebaut wird.
Wenn Sie eine verdächtige Hornisse oder ein Nest sichten, gehen Sie wie folgt vor:
- Halten Sie Abstand. Hornissen verteidigen das Nest aggressiv.
- Machen Sie ein Foto oder Video.
- Melden Sie verdächtige Hornissen oder Nester auf der nationalen Meldeplattform www.asiatischehornisse.ch.
Dateien -
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Baugesuch (Umnutzung) vom Kant. Sozialdienst, Unterabteilung Asyl
Mitteilung vomBauherr
Kanton Aargau, Kantonaler Sozialdienst, Unterabteilung Asyl, Aarau
Bauobjekt:
Umnutzung in Asylunterkunft
Parzelle
Nr. 191, Heinrich Meyer-Weg 1-4
Zone
OeB
Beschreibung
Das Baugesuch liegt vom 3. Mai 2025 bis 2. Juni 2025 bei der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Rüfenach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.
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Mitteilungsblatt 9/2025 vom 2. Mai 2025
Mitteilung vom -
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Mitteilungsblatt 8/2025 vom 22. April 2025
Mitteilung vom -
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Hundesteuer 2025
Mitteilung vomIm Mai 2025 wird den Hundehalterinnen und Hundehaltern die Hundesteuer 2025 in Rechnung gestellt. Die Rechnungen werden aufgrund der Meldungen im Vorjahr sowie des AMICUS-Registers ausgestellt. Um falsche Rechnungen zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Einträge bei www.amicus.ch zu kontrollieren und die Gemeindekanzlei Rüfenach bis Ende April 2025 über allfällige Änderungen (Halterwechsel, neue Hunde etc.) zu informieren.
Die Hundesteuer beträgt CHF 120.00 pro Hund und ist obligatorisch für Hunde im Alter ab 3 Monaten. -
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Grabräumung auf dem Friedhof Rein
Mitteilung vomDie vorgeschriebene Grabesruhe von mindestens 25 Jahren ist auf verschiedenen Grabfeldern abgelaufen. Dies betrifft folgende Gräber aus den Jahren 1996 - 2000:
• Erdbestattungen Nr. 1103 — Nr. 1126
• Urnengräber Nr. 500 — Nr. 550
Gemäss Art. 16 des Bestattungs- und Friedhofreglements des Friedhofes Rein werden die Angehörigen auf diese Grabräumung aufmerksam gemacht und gebeten, für die Abräumung von Grabmälern, Pflanzen usw. bis spätestens 30.09.2025 besorgt zu sein. Die Arbeiten zur Abräumung beginnen nach dieser Frist. Sollten dann noch Grabmäler, Pflanzen usw. vorhanden sein, erfolgt die Beseitigung durch das beauftragte Unternehmen. Ein Entschädigungsanspruch kann nicht geltend gemacht werden.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sich laut Art. 14 Abs. 2 des Reglements die Dauer der Grabesruhe nach der ersten Bestattung richtet. Allfällige später erfolgte Urnenbeisetzungen haben keinen Einfluss. Es gilt auch zu beachten, dass die Gräber nur oberflächlich aufgehoben werden. Die Überreste der Verstorbenen oder Urnen bleiben unberührt in der Erde.
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Baugesuch von Dorothea & Kevin Huber
Mitteilung vomBauherr
Dorothea & Kevin Huber
Bauobjekt:
Erstellung Sichtschutzzaun, Erweiterung Abstellraum, Erstellung Pergola
Parzelle
Nr. 24, Brüelweg 14
Zone
WG3
Zustimmung
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Beschreibung
Das Baugesuch liegt vom 4. April 2025 bis 4. Mai 2025 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Rüfenach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.
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Mitteilungsblatt 7/2025 vom 4. April 2025
Mitteilung vom