Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlung ist gemäss dem Aargauer Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet zwei Mal jährlich statt (Budget-Gemeinde und Rechnungs-Gemeinde sind vorgeschrieben).