Reduktion der Waldbrandgefahrenstufe auf Stufe 4 von 5 per 27.08.2026, 12.00 Uhr

Mitteilung vom

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 4 von 5 gesenkt (grosse Waldbrandgefahr). Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Donnerstag, 27. August 2026, 12.00 Uhr, ein bedingtes Feuerverbot im Wald und am Waldrand (50 m).

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf - wenn auch auf tiefem Niveau. Die Wetterprognose für die kommenden Tage ist noch von grosser Unsicherheit geprägt. Im Wald gibt es aufgrund des verfrühten Laubfalls eine aussergewöhnlich grosse Menge an Brandgut.

Aus diesem Grund gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot:

  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
  • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland das Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.

 

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.