Waldbrandgefahrenstufe 2 - mässige Waldbrandgefahr

Mitteilung vom

Mit Allgemeinverfügung vom 15. September 2026 hat der Kanton Aargau die Waldbrandgefahr von der Stufe 4 auf die Stufe 3 reduziert, da die Niederschläge zu einer Entspannung der Lage hinsichtlich der Trockenheit geführt haben. In Rüfenach galt seit dem 28. September 2026 aufgrund der fehlenden Niederschläge für das Waldgebiet Rüfenach trotzdem ein absolutes Feuerverbot.

In der Region Geissberg ist in der Zwischenzeit zwischen 20 und 30 mm Niederschlag gefallen. Zwar ist es im ganzen Kanton nach wie vor ausserordentlich trocken für die Jahreszeit. Die Regenfälle der vergangenen Tag haben allerdings die Streu und die oberste Bodenschicht benetzt. Zusätzlich führen die kühleren Temperaturen dazu, dass diese Schichten nicht wieder vollständig austrocknen.

Analog dem Kanton gilt auch in der Gemeinde Rüfenach ab dem 19. Oktober 2026, 12.00 Uhr, die Gefahrenstufe 2 "mässige Waldbrandgefahr". Das absolute Feuerverbot wird aufgehoben. Trotz der Gefahrenstufe 2 ist wie immer beim Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe Vorsicht geboten.