Aufgrund der Einwendungen gegen die Gesamtrevision Nutzungsplanung wurden Anpassungen an den Entwürfen der Bau- und Nutzungsordnung sowie des Planungsberichts vorgenommen. Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden diese Änderungen gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht können vom 17. März 2025 bis zum 17. April 2025 während der ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Zusätzlich stehen die Unterlagen im gleichen Zeitraum hier auf der Homepage zur Einsicht bereit (www.ruefenach.ch,
unter "Infos/Publikationen").
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen gegen die ausgewiesenen Änderungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.